Aufgrund ihrer Toxizität sind chromatbelastete Altisolierungen und somit die demontierten (textilen) Dämmelemente kennzeichnungspflichtige Sonderabfälle, welche speziell transportiert und entsorgt werden müssen.
Es gilt das Vermischungsverbot nach § 9a Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Effinowicz Gruppe steht für kontrollierte Abfallwirtschaft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Italien zur Verfügung, insbesondere bei der Entsorgung chromatkontaminierter Isolationsabfälle bei Blockheizkraftwerken und anderen energieerzeugenden Anlagen.
Stephan Effinowicz, Chromatexperte
- Abfallbeauftragter gemäß §§ 59 und 60 KrWG
- Rohstoffhandel mit Fe-Schrotten und NE-Metallen
- Industriedemontage
Aufgabengebiet
- Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis hin zur Verwertung oder Beseitigung
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
- Aufklärung der Mitarbeiter über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
- Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
- Auf die Verbesserung des Verfahrens bei Anlagen hinwirken, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden
- Erstellung eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen