Insbesondere die Hersteller von BHKW-Motoren warnen ihre Kunden vor Freisetzung von Calciumchromat (CaCrO4) bei Wartungs- und Revisionsarbeiten an den energieerzeugenden Anlagen. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen die Warnmeldungen nicht vorliegen; wir stellen Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Diese Warnungen erfolgen nicht grundlos, denn bereits beim Hantieren mit abnehmbaren Isolierelementen besteht ein Expositionsrisiko bzw. die Gefahr, die Substanzen über die Haut aufzunehmen.
Aber auch im Regelbetrieb finden Luftverwirbelungen statt; gelbliche Stäube, bei denen es sich oft um Calciumchromat handelt, findet man im ganzen Motorenbereich.
Die Chromatexperten sind bei dieser Problematik Ihr erster Ansprechpartner, denn durch die Einstufung als „H350, krebserzeugend (karzinogen 1B)“ mit gleichzeitiger Einstufung als „H410, sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ wird jeder Motorraum, der mit calciumhaltigen Isolierungen versehen ist, zu einem gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz. Daraus folgen besondere Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilung
- Substitutionsprüfung
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche (Schutz-)Maßnahmen

